Schadensersatzrecht - LG Koblenz zur Tierhalterhaftung

Sachverhalt

Ein Pferd soll mit seinem Hinterteil eine Radfahrerin vom Rad gestoßen haben. Diese stürzte und zog sich multiple Verletzungen zu. Die Tierhalterin muss daher ein Schmerzensgeld in Höhe von € 6.000,00 sowie die Arzt- und Anwaltskosten bezahlen, da ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 14.10.2022, AZ: 9 O 140/21 entschieden. Der Radfahrerin zufolge schubste das Pferd sie während einer Radtour in der Osteifel im Mai 2021 mit dem Hinterteil vom Rad, als sie an zwei entgegenkommenden Reiterinnen vorbeifahren wollte. Sie hatte sich bei dem Sturz verschiedene Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Die Pferdehalterin hatte indes die Restzahlung verweigert und behauptet, die klagende Radfahrerin sei gestürzt, da sie unachtsam gebremst habe.

LG Koblenz – Gefährdungshaftung

Dies sah das Landgericht Koblenz jedoch anders. Das Pferd habe sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Radfahrerin gedreht und sie so vom Rad gestoßen. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den entstandenen Schaden ersetzen. Letztlich komme es aber auch nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radfahrerin gekommen sei. Auch wenn die Radfahrerin gebremst habe und dabei gestürzt sei, da das Tier plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch die Tiergefahr realisiert. Ein Mitverschulden der Radfahrerin sah das Gericht nicht.

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