Maklerrecht ist Provisionsstreit.
Wir unterstützen Sie im Vorfeld, um Streitigkeiten zu vermeiden, indem wir Ihren Maklervertrag gestalten und prüfen. Dies umfasst insbesondere den Abschluss von (qualifizierten) Alleinaufträgen, Courtagezusagen, Reservierungs- und Provisionsvereinbarungen sowie die Formulierung provisionsfester Maklerklauseln in Kauf- oder Mietverträgen. Bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisions- oder Haftungsansprüchen profitieren Sie von unserem tiefen Verständnis des vorwiegend durch Richterrecht geprägten Maklerrechts. Wir vertreten sowohl Makler als auch Kunden und können uns daher zum Vorteil unserer Mandanten in die Positionen beider Parteien einfühlen.
Unsere Maklerrechts-Experten an Ihrer Seite

Martin Eismann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.
