Baumängel

Unser Schwerpunkt liegt vor allem auf der Vertretung von Immobilienerwerbern und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Bauträger sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche seitens der Bauträger. Häufig bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Erwerbern und Bauträgern bezüglich der Mängelfreiheit oder Mangelhaftigkeit der vom Bauträger erbrachten Leistungen. Dies führt oft zu Unklarheiten über Zahlungsfristen, das Ausmaß von Zurückbehaltungsrechten und das Recht auf Übergabe oder Eigentumsübertragung.

In solchen Fällen streben wir in erster Linie eine außergerichtliche Lösung an, da diese in der Regel schneller und kostengünstiger ist. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Hinzuziehung von Sachverständigen (sei es durch separate Vereinbarung oder im Rahmen eines eigenständigen Beweisverfahrens) dazu beiträgt, eine friedliche Einigung herbeizuführen. Falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht und ergreifen gegebenenfalls

Unsere Immobilienrechts-Experten an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martin Eismann.

Martin Eismann

Rechtsanwalt

Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martina Hunneshagen.

Martina Hunneshagen

Rechtsanwältin

Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.