Pflichtteilsrecht / Pflichtteilsstreit / Erschleichfälle

Im Rahmen eines Pflichtteilsstreits unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Wenn Sie Pflichtteilsberechtigter sind, prüfen wir zunächst die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung, die Ihren Anspruch beeinträchtigt. Dies umfasst Fragen zur Errichtung des Testaments, des Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, zur Testierfähigkeit des Erblassers und zur möglichen Anfechtung des Testaments.

Falls Sie tatsächlich Anspruch auf den Pflichtteil haben, bereiten wir den Pflichtteilsanspruch durch Auskunftsansprüche vor. Hierbei ist eine genaue Prüfung des Sachverhalts erforderlich, um gezielt Nachfragen zu Vermögensgegenständen stellen zu können. Im weiteren Verlauf beschäftigen wir uns mit Bewertungsfragen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen durch vorweggenommene Erbfolge, um Ihren Pflichtteilsanspruch optimal zu realisieren.

Auf Seiten des Erben verteidigen wir die Wirksamkeit der enterbenden Verfügung und setzen uns mit der Abwehr oder Minimierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen auseinander. Wir prüfen auch Fragen des Pflichtteilsverzichts, der Pflichtteilsentziehung und der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs.

Hintergrund von Pflichtteilsauseinandersetzungen ist oft eine persönliche Zurücksetzung, wenn nahe Angehörige bei der Vermögenszuwendung von Todeswegen übergangen wurden. Auf der anderen Seite sehen sich Personen, die dem Erblasser nahestanden, oft zu Unrecht mit dem Vorwurf konfrontiert, Erbschleicher zu sein. Diese rechtlichen Probleme werden oft von persönlichen Konflikten zwischen den Beteiligten begleitet.

Wir gehen auf Ihre konkrete Situation ein, arbeiten den Sachverhalt auf und streben eine wirtschaftlich interessengerechte Rechtsdurchsetzung an. Es ist sinnvoll, Pflichtteilsstreitigkeiten außergerichtlich zu lösen, sofern möglich. Sollte jedoch ein gerichtlicher Pflichtteilsstreit unvermeidbar sein, stehen wir Ihnen mit erfahrener Prozessführung zur Seite.

Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Manuel Ast.

Manuel Ast

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Nadine Kohler.

Nadine Kohler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.

Lisa Kilian

Rechtsanwältin

Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.

Recht faszinierend