Ihre berufliche Lebensgrundlage zählt – wir sind Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Fürth

Herr Rechtsanwalt Martin Eismann ist in unserer Kanzlei Ihr persönlicher, engagierter und durchsetzungsstarker Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Arbeitsrecht. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung und seiner Fachkompetenz als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat er in zahlreichen arbeitsrechtlichen Fällen sein Können unter Beweis gestellt. In unserer Kanzlei fungiert er als Experte für Arbeitsrecht im Herzen von Fürth.

Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und setzt die Interessen seiner Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich effizient und erfolgreich durch.

Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Digitalisierung, Rationalisierung, Konkurrenz, Diskriminierung und einem Mangel an Wirtschaftsethik, was sie zu einem komplexen Terrain macht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, angefangen bei der Vertragsgestaltung bis hin zu Fragen bezüglich Mobbing, Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen und Abfindungsverhandlungen samt Zeugniserstellung.

Da Ihr Arbeitsplatz auf Vertrauen basiert, ist es wichtig, frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen, sobald Sie Unstimmigkeiten bemerken. Je früher wir gemeinsam eine Strategie entwickeln, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten. Oftmals ist eine rechtzeitige Beauftragung und Vorbereitung der Schlüssel zum Erfolg und ermöglicht gegebenenfalls einvernehmliche Lösungen sowie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.

Als Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht decken wir insbesondere folgende Bereiche ab:

Ihr Arbeitsplatz ist Ihre Existenz – wir sind Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Fürth

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martin Eismann.

Martin Eismann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.

Alexandra Lades

Rechtsanwältin

Alexandra ist seit Herbst 2019 bei Engelmann Eismann Ast. Sie studierte Jura in München an der Ludwig-Maximilians-Universität und absolvierte ihr Referendariat im OLG Bezirk München. Während des Referendariats war sie in einer auf die Gebiete Sportrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Vertragsrecht spezialisierten Kanzlei tätig, wobei sie sich hier insbesondere in ihrem Schwerpunktbereich Sport- und Vereinsrecht einen profunden Wissensstand aufbauen konnte. Alexandra betreut bei Engelmann Eismann Ast überwiegend die Gebiete Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht und setzt sich hierbei stets engagiert und zielstrebig für ihre Mandanten ein.

Alle Infos zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf das Arbeitsrecht

Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Fürth berät Sie gerne in allen Angelegenheiten.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbietet, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen und dabei die Beurteilung der Kündigung durch das Arbeitsgericht zu vermeiden. In Deutschland besteht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung, jedoch kann sie unter bestimmten Umständen gerichtlich erstritten werden.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens. Sie dient als Warnung, dass ein Wiederholen des Fehlverhaltens zur Kündigung führen kann. Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gravierend ist und keine anderen Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Zudem muss sie klar formuliert sein und das beanstandete Verhalten genau beschreiben.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag legt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers fest. Obwohl der Inhalt des Vertrags grundsätzlich frei gestaltet werden kann, gibt es bestimmte Formvorschriften zu beachten. Der Vertrag sollte schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet sein, wobei eine Befristung, die zwingend schriftlich vereinbart werden muss, maximal zwei Jahre dauern kann und in diesem Zeitraum nur dreimal verlängert werden darf, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund dafür. Tarifverträge können zusätzliche Bedingungen enthalten, sofern eine Tarifbindung besteht.

Insolvenzarbeitsrecht

Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, kann dies Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und die Gehaltszahlungen haben. Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, und auch ihre Sozialversicherungsbeiträge können übernommen werden, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.

Kündigung

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist, also die Zeit zwischen Erhalt der Kündigung und dem eigentlichen Vertragsende, muss eingehalten werden. Die Frist kann gesetzlich festgelegt oder individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung, wie eine fristlose Kündigung, kann ohne Einhaltung der Frist erfolgen. Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber können betriebliche, personenbezogene oder verhaltensbedingte Ursachen haben.

Mobbing am Arbeitsplatz

In Deutschland gibt es keine spezifische Gesetzgebung gegen Mobbing am Arbeitsplatz, jedoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen dieses Verhalten vorzugehen. Mobbing kann verschiedene Formen annehmen, wie Demütigung, Ausgrenzung oder sexuelle Belästigung. Um rechtliche Schritte einzuleiten, muss der Arbeitnehmer konkret darlegen können, von wem und in welcher Weise er gemobbt wurde, sowie den Zusammenhang zwischen dem Mobbing und seinen negativen Folgen nachweisen.