Die Scheidung der Ehe setzt bestimmte Bedingungen voraus:
In der Regel wird die Ehe nach einer Trennungszeit von einem Jahr geschieden, sofern beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. Das Trennungsjahr erfordert üblicherweise eine vollständige räumliche und finanzielle Trennung. Zusätzlich müssen Sie sich einig sein, dass Sie geschieden werden möchten. Wenn Sie sich auch in Bezug auf andere Aspekte der Scheidung einig sind, kann die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres reibungslos durchgeführt werden.
Wenn Sie sich in allen Punkten einig sind, kann es auch möglich sein, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt im Familienrecht beauftragt, um die Scheidung zu beantragen, und der andere Ehepartner muss lediglich im Gerichtstermin der Scheidung zustimmen.
Nach drei Jahren des Getrenntlebens gilt gemäß § 1566 Abs. 2 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe zerrüttet ist, sodass die Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrags immer gegeben ist, auch wenn der andere Ehepartner an der Ehe festhalten möchte.
Unter bestimmten Umständen kann auch vor Ablauf eines Trennungsjahres eine Härtefallscheidung beantragt werden.
Unsere Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite
Martina Hunneshagen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.
Peter Engelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.