Arbeitsrecht - LAG Nürnberg sieht Diskriminierung männlichen Bewerbers
Ein Modellautohersteller, der einen männlichen Bewerber mit der Begründung abgelehnt hat, die Tätigkeit sei eher etwas für „flinke Frauenhände“, muss dem Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Höhe von 2.500,00 € bezahlen. Der Bewerber sei wegen seines Geschlechts diskriminiert worden, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 13.12.2022 – 7 SA 168/22).
Das Unternehmen stellt Modellfahrzeuge im Maßstab 1:87 mit 100 bis 150 Einzelteilen her und hatte eine Stelle als Bestücker (männlich/weiblich/divers) für eine Digitaldruckmaschine ausgeschrieben. In der Stellenbeschreibung hieß es unter anderem, dass Bewerber „Fingerfertigkeit“ bzw. „Geschick“ mitbringen müssen, da die an der Maschine verwendeten Teile sehr klein seien und teilweise mithilfe von Pinzetten positioniert werden müssen. Der Mann erhielt nach seiner Bewerbung eine Absage. Darin hieß es: „Unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände.“
Das LAG Nürnberg entschied in zweiter Instanz, dass der Mann daher wegen seines Geschlechts diskriminiert worden ist. Das Argument des Unternehmens, bei der Internetrecherche auf Bilder des Mannes gestoßen zu sein, die seine großen Hände zeigten, ließ das LAG nicht gelten. Daraus lasse sich nichts über die Fingerfertigkeit des Mannes ableiten. Die Gelegenheit, mittels Probearbeit nachzuweisen, dass er zu der kleinteiligen Arbeit bei der Beklagten willens und in der Lage ist, wurde ihm nicht gegeben, eben weil er ein Mann war, heißt es im Urteil.
Die Bewerbung des Mannes sei auch nicht rechtsmissbräuchlich. Anhaltspunkte dafür, dass sich der Mann nur auf die Stelle bewarb in der Hoffnung auf eine Absage, lagen laut Gericht nicht vor. Das Gericht hielt eine Entschädigung in Höhe von 2.500,00 €, also dem 1,5-fachen des auf der ausgeschriebenen Stelle erzielbaren Bruttogehalts, für angemessen.
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