Arbeitsrecht – BAG-Urteil – Equal Pay ist keine Verhandlungssache
In unserem letzten Blog zur anstehenden Entscheidung des BAG hinsichtlich des Equal Pay und der Frage, ob derjenige, der besser verhandelt, auch Anspruch auf ein höheres Gehalt hat, hat das BAG nunmehr entschieden.
Ein angebliches besseres Verhandlungsgeschick von Männern zählt damit ab sofort nicht mehr als Ausrede bei ungleicher Bezahlung. So hat das BAG bestätigt, dass Arbeitgeber höhere Löhne für männliche Beschäftigte nicht mehr damit begründen können, dass der Mann mehr gefordert habe. Verhandelt wurde der Fall einer weiblichen Beschäftigten und ihres männlichen Kollegen. Beide übten eine vergleichbare Tätigkeit aus, hatten in etwa die gleiche Berufserfahrung und Ausbildung und sind in ihrem Job fast gleichzeitig gestartet. Die Frau und der Mann vertraten sich über längere Zeiträume sogar regelmäßig gegenseitig.
Trotzdem verdiente die Angestellte deutlich weniger als ihr Kollege. Mit ihrer Argumentation gewann sie das Verfahren vor dem BAG. Der ehemaligen Mitarbeiterin stehen damit knapp € 15.000,00 entgangener Lohn und eine Entschädigung von € 2.000,00 zu.
Das BAG-Urteil ist ein Grundsatzurteil und wichtiger Meilenstein zu Equal Pay, sprich zu gleicher Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit.
Bei sämtlichen Fragen der Diskriminierung aufgrund schlechterer Bezahlung oder Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz stehen Ihnen unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte kompetent zur Verfügung.