Die rechtliche Klärung und Aufteilung von Vermögenswerten bei Trennung oder Scheidung einer Ehe gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht führt zur Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen einen Vergleich des Vermögensstatus beider Ehepartner zu drei Zeitpunkten durch: zum Zeitpunkt der Eheschließung, der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags.
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs wird ein Vermögensvergleich zwischen dem Zeitpunkt der Eheschließung und dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags durchgeführt. Seit der Familienrechtsreform im Jahr 2009 sind nun auch Verbindlichkeiten im Anfangsvermögen zu berücksichtigen, wodurch auch die Rückzahlung von zu Beginn der Ehe vorhandenen Schulden in den Zugewinnausgleich einbezogen wird.
Neben dem Zugewinnausgleich, der oft mit Bewertungs- und Nachweisproblemen verbunden ist, spielt auch die sonstige Vermögensaufteilung eine große Rolle. Dazu gehört insbesondere die Aufteilung von oder während der Ehe erworbenen Immobilien sowie von Gesellschaften, die von den Ehepartnern vor oder während der Ehe gegründet wurden. Auch Ausgleichsansprüche bei gemeinsamen Schulden müssen berücksichtigt werden.
Uns ist wichtig, Lösungen zu finden, die nicht nur auf rechtlichen Grundlagen basieren, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen.
Unsere Familien- & Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite
Martina Hunneshagen
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.
Peter Engelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.