Insolvenz ist Perspektive.

Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, Ihre Existenz- und Verlustängste zu überwinden und einen Anker für einen Neuanfang zu finden. Als Entscheidungsträger in einer Unternehmerkrise helfen wir Ihnen dabei, präventiv den richtigen Kurs zu steuern, sei es zur Vermeidung einer Insolvenz durch Sanierung und Restrukturierung, die Beantragung eines Gläubigermoratoriums, die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens unter Eigenverwaltung oder eines geordneten Insolvenzverfahrens mit Insolvenzplan – und dabei Ihre Haftung möglichst zu minimieren.

Wir arbeiten mit Hochdruck, Fachwissen und Kreativität an Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter verfügen wir zudem über spezialisiertes Know-how, um eine Geschäftsführerhaftung oder Insolvenzanfechtungen abzuwehren und Gläubiger oder Investoren im Insolvenzverfahren zu vertreten.

Restrukturierung und Sanierung.

Außergerichtliche Sanierungs -und Restrukturierungsberatung

Die außergerichtliche Sanierung beinhaltet oft Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern oder die Neuverhandlung von Finanzierungsvereinbarungen, um das Unternehmen zu stabilisieren. Dieser Weg bietet Vorteile, da er schneller und kostengünstiger ist als ein Insolvenzverfahren. Allerdings ist die rechtliche Sicherheit geringer, weshalb die Unterstützung durch spezialisierte Sanierungsexperten ratsam ist. Wir prüfen zunächst, ob eine Sanierung möglich ist und beraten Sie bei der Auswahl des geeigneten Sanierungsweges sowie bei der Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungskonzepts. Wir verhandeln mit Gläubigern über einen außergerichtlichen Vergleich und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und Ihre Haftung zu minimieren.

 

Präventiver Restrukturierungsrahmen / StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz zu ergreifen und von einer Mehrheitsentscheidung der Gläubiger und Gesellschafter legitimiert umzusetzen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Mit dem StaRUG können Vergleiche mit Gläubigern geschlossen und Stabilisierungshilfen beantragt werden, um das Unternehmen vor Zwangsmaßnahmen zu schützen. Im Vergleich zur außergerichtlichen Sanierung bietet das StaRUG eine höhere Rechtssicherheit.

 

Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenzordnung ermöglicht es dem Unternehmensleiter, das Unternehmen sowohl im Antragsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren weiterzuführen und ein Sanierungskonzept vorzulegen. Dabei bleibt der Unternehmer für wesentliche Maßnahmen verantwortlich, während ein (vorläufiger) Sachwalter die Überwachung übernimmt. Die Insolvenz in Eigenverwaltung erlaubt umfassende Sanierungsmaßnahmen und Eingriffe in Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Verhältnisse. Eine frühzeitige Vorbereitung der Antragsstellung mit einem erfahrenen Sanierungsspezialisten ist entscheidend, um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen und die Unterstützung der Gläubiger zu gewinnen. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich zu sanieren.

Da der Unternehmensleiter in der Eigenverwaltung auch Aufgaben übernehmen muss, die normalerweise einem Insolvenzverwalter obliegen, ist es erforderlich, gegenüber dem Insolvenzgericht nachzuweisen, dass er diese Aufgaben selbstständig erfüllen kann oder dass er von einem Berater unterstützt wird, der ihm das nötige Wissen vermittelt. Um diesen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden, ist eine frühzeitige Vorbereitung der Antragsstellung mit einem erfahrenen Sanierungsspezialisten im Insolvenzbereich unerlässlich. Wir sind nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht, sondern auch als Insolvenzverwalter tätig. Daher verfügen wir nicht nur über beratende, sondern auch über praktische Erfahrung bei der Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters. Auf diese Weise können wir Sie optimal unterstützen, das Insolvenzgericht und Ihre Gläubiger von der Sanierung in Form der Eigenverwaltung zu überzeugen und deren Unterstützung zu gewinnen. Als Sanierungsexperten begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Beendigung des Verfahrens.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Manuel Ast.

Manuel Ast

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Nadine Kohler.

Nadine Kohler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.

Lisa Kilian

Rechtsanwältin

Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.