Erbrecht - OLG München zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments
„1. Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, das der Erblasser mehr als zehn Jahre vor seinem Tod errichtet hat und das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod gepflegt und betreut und gleichzeitig eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut.
2. Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss.
3. Auf einen Mindestbedeutungsgehalt der vom Erblasser verwendeten Begriffe kann nur dann abgestellt werden, wenn feststeht, dass der Erblasser diese in eben jenem Sinne verwendet hat.“
OLG München, Beschluss vom 02.10.2023 – 33 Wx 38/23 e
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