Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Bedarf nach einer Patientenverfügung, einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht auseinanderzusetzen, obwohl dies sicherlich an persönliche existenzielle Fragen geknüpft ist. Die Beantwortung dieser Fragen vor dem Hintergrund der Endlichkeit des Lebens oder möglicher extremen Lebenssituationen wie plötzlicher schwerer Unfälle oder schwerer Krankheit fällt oft nicht leicht. Dennoch empfehlen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, das Thema mit Ihrem Arzt und im Familienkreis zu besprechen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dieser Rat ist verbunden mit dem Wunsch, dass Sie diesen „Regenschirm“ haben und ihn deshalb nicht brauchen.

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, wie sich die behandelnden Ärzte verhalten sollen, falls Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen oder nicht ansprechbar oder einwilligungsfähig bezüglich bestimmter ärztlicher Maßnahmen sind.

Dazu sollten Sie auch Vorsorge- und Betreuungsvollmachten für den Notfall in Betracht ziehen; Familienangehörige oder Personen Ihres Vertrauens können Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, bestimmte persönliche Angelegenheiten für Sie zu erledigen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle einer dauerhaften Krankheit oder Behinderung und der Notwendigkeit eines Betreuers für Sie als Betreuer bestellt werden soll, um so der Einsetzung eines gerichtlichen Betreuers entgegenzuwirken.

Es ist ratsam, diese Notfallvorsorge individuell auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Neben Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann es sinnvoll sein, einer Person Ihres Vertrauens auch eine postmortale Bankvollmacht zu erteilen. Wir beraten Sie gerne zu allen damit verbundenen Fragestellungen. Kostenlose Formulare zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung nebst ausführlichen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

Unsere Anwälte für Erbrecht an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Manuel Ast.

Manuel Ast

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Manuel ist seit 02.11.2001 prägender Teil der Kanzlei. Er berät und vertritt insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer, bzw. deren Organe aus verschiedenen Branchen im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Privatmandate im Erbrecht. Durch zupackendes, initiatives Handeln und Verhandeln und die Fähigkeit Interessenausgleiche herzustellen, ist Manuel in der Lage, auch komplexe mehrseitige Problemstellungen im Interesse des Mandanten aufzulösen.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Nadine Kohler.

Nadine Kohler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadine ist seit 01.08.2011 bei Engelmann Eismann Ast und wirkt als tragende Sozia auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts und des Erb- und Vertragsrechts. Als Insolvenzverwalterin verfügt sie über Expertise und druckvolles Verhandlungsgeschick. Eigenschaften, die sie in außergerichtlichen Sanierungen und Gläubigervergleichen zielsicher einsetzt. In ihren Tätigkeitsschwerpunkten Erb- und Vertragsrecht geht sie emphatisch und mit hoher Motivation im Mandat vor. Leistung, die Sie weiterbringt.

Lisa Kilian

Rechtsanwältin

Lisa absolvierte bereits einen Teil ihrer juristischen Ausbildung bei Engelmann Eismann Ast und ist nun seit 07.01.2020 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig. Sie vertritt ambitioniert und effizient die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Vertrags-, des Erb- und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierbei setzt sie, bei Bedarf, ihr durch die Teilnahme an der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (Eidenmüller/Hacke/Fries) erworbenes Wissen ein und schafft alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten im Interesse der Mandanten.