Eheverträge

Der Ehevertrag wird in der Regel präventiv abgeschlossen, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung besondere Lebensumstände vorliegen, die eine abweichende Regelung von den gesetzlich vorgesehenen Folgen einer Scheidung erfordern, beispielsweise wenn ein Ehepartner selbstständig ist oder erhebliches Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhalten hat.

Auch nach der Eheschließung ist es ratsam, insbesondere in solchen Lebenssituationen zu überprüfen, ob die gesetzlichen Folgen einer Scheidung noch den aktuellen Bedürfnissen der Ehe entsprechen.

Insbesondere in Krisensituationen, wenn noch eine gewisse Einigungsbereitschaft zwischen den Ehepartnern besteht, ist es empfehlenswert, die Folgen einer möglichen Scheidung in einer sogenannten Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Diese Vereinbarung berücksichtigt die individuellen Lebensumstände und regelt Themen wie Unterhalt, Güterrecht und die Aufteilung des Vermögens, beispielsweise von Immobilien. Wenn diese Punkte geklärt sind, können sich die Ehepartner darauf konzentrieren, ihre Ehe zu wiederzubeleben oder zu entscheiden, dass eine Trennung unvermeidlich ist.

Auch nach der Trennung können die Folgen einer Scheidung, sofern die Ehepartner sich einig sind, durch einen Anwalt im Familienrecht in einer Vereinbarung festgelegt werden, um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Unsere Familien- & Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martina Hunneshagen.

Martina Hunneshagen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.